Besinnliche Festtage | Zur Webseitenansicht
 
   
  Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade 
   
 
   
 
Die Handwerkskammer wünscht frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr
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Besinnliche Festtage
 

Kammerpräsident Detlef Bade richtet sich mit einer persönlichen Weihnachtsgrußbotschaft an alle Handwerksbetriebe in unserem Kammerbezirk – Film ab!


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 Corona-Newsletter #25 
 
 Mit dieser Ausgabe unseres Newsletters verabschieden wir uns in die Weihnachtspause. Sie erreichen uns aber – auch zwischen den Feiertagen – zu den regulären Servicezeiten.

Den guten Wünschen unseres Präsidenten schließen wir uns an: Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitenden und Familien frohe Feiertage, ein besinnliches Fest und einen guten Start ins Jahr 2021 – bleiben Sie gesund!
 
 
   
 
Ab morgen (23. Dezember) gilt die neue Niedersächsische Quarantäne-Verordnung
© Falk Heller - www.argum.com
 
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung

Morgen (23. Dezember) treten Änderungen in Kraft, die insbesondere Unternehmen betreffen, deren Mitarbeitende über die Feiertage zu Familienbesuchen ins Ausland fahren.


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Überblick: Was ändert sich im neuen Jahr?
© adam121 - Fotolia.com
 
Was ändert sich im neuen Jahr?

Überblick über neue Gesetze und Verordnungen, die Handwerksbetriebe kennen sollten.


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Kurzarbeit im Handwerk - das gilt für Feiertage
© perrmick - stock.adobe.com
 
Kurzarbeit und Feiertage

Besteht während der Feiertage Anspruch auf Kurzarbeitergeld? Wie sieht es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus?


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Verbesserungen beim Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
© www.bildwerknord.de - Hannes Harnack
 
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Restriktive Fördervoraussetzungen wurden angepasst, sodass mehr Handwerksbetriebe von der Förderung profitieren können.


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Lehrgänge und Prüfungen finden weiter statt
© Schmitz / Handwerkskammer
 
Lehrgänge und Prüfungen

Unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen finden weiter Lehrgänge und Prüfungen statt.


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Achtung: 3-Monats-Frist bei Kurzarbeit beachten
© vegefox.com - stock.adobe.com
 
Kurzarbeit: 3-Monats-Frist beachten

Wenn die Kurzarbeitspause drei Monate oder länger gedauert hat, muss eine neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.


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