Was ändert sich im neuen Jahr?
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Ein Überblick über neue Gesetze und Verordnungen, die Handwerksbetriebe kennen sollten.Was ändert sich 2021?

Umsatzsteuer-Erhöhung

Aufgrund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19.6.2020 werden die Umsatzsteuersätze – nach der befristeten Umsatzsteuersenkung während des 2. Halbjahres 2020 – ab dem 1.1.2021 wieder auf 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz) angehoben.

Google setzt auf Mobile First-Indexierung

Websites, die nicht für die Darstellung auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets optimiert sind, bekommen ab März 2021 Probleme. Mit der Umstellung auf die Mobile-First-Indexierung wird Google künftig nur noch mobiloptimierte Websites mit einem sogenannten responsivem Webdesign in den vorderen Suchergebnissen anzeigen. Seiten, die rein für die Desktop-Ansicht konzipiert wurden, erscheinen entweder gar nicht mehr unter den Treffern oder erhalten nur eine sehr schlechte Platzierung auf einer der hinteren Ergebnisseiten.

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Wiebke Berlin

Tel. 0531 1201-254

Fax 0531 1201-444

berlin--at--hwk-bls.de



Neue Strahlenschutzverordnung (NiSV)

Ab dem 31. Dezember 2020 gelten neue Regeln zum Schutz vor Strahlung. Betroffen sind Geräte und Anlagen, die Kosmetikerinnen und Kosmetiker in ihrer täglichen Arbeit einsetzen. Nach der NiSV dürfen einige Anwendungen ab dem Stichtag nur noch von approbierten Ärzt*innen durchgeführt werden. Darüber hinaus setzt der Einsatz von einigen Technologien Fortbildungsmaßnahmen und einen Fachkundenachweis voraus.

Weitere Neuerung ist die Meldepflicht. Der*die Betreiber*in hat  den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der Kommune anzuzeigen. Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, hat die Anzeige bis zum Ablauf des 31. März 2021 zu erfolgen.

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Wulf Maasch

Tel. 04141 6062-36

Fax 04141 6062-90

maasch--at--hwk-bls.de

Verbot von Einwegplastik

Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegartikeln aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Verboten werden Einwegprodukte aus Kunststoff, die aus fossilen Rohstoffen wie Rohöl hergestellt werden. Ebenfalls verboten werden Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen.

 

Colette Bomnüter

Tel. 04131 712-194

Fax 04131 712-280

bomnueter--at--hwk-bls.de

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro. 



Das neue Insolvenzrecht

Das neue Insolvenzrecht soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Kernstück der Reform ist der sogenannte Restrukturierungsplan. Dabei handelt es sich um ein Verfahren im Vorfeld der Insolvenz. Dieses soll Unternehmen ermöglichen, einen Konkurs abzuwenden und sich mit Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger*innen zu sanieren. Außerdem wird bei der Prüfung der Überschuldung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten Rücksicht nimmt.

Für kleinere Unternehmen gibt es künftig die sogenannte Sanierungsmoderation zwischen Schuldner*in und Gläubiger*innen als vorgelagerte Stufe. Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für Gründerinnen und Gründer gibt es Änderungen bei der Abgabepflicht der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Bislang mussten sie im Jahr der Gründung und im Folgejahr generell monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Das wird bis 2026 ausgesetzt. Soweit die Umsatzschwelle von 7.500 Euro nicht überschritten wird, geben Existenzgründer*innen ab dem 1. Januar 2021  vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

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Werkverträge in der Fleischindustrie

Zum 1. Januar 2021 soll der Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmenden und Leiharbeiter*innen in der Fleischindustrie verboten werden. Das ist Kern der Gesetzesvorlage für das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Betriebe des Fleischerhandwerks mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind von den meisten Regelungen aber nicht betroffen.
 

 

Michael Maring

Tel. 0531 1201-270

Fax 0531 1201-444

maring--at--hwk-bls.de

Strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen

2021 treten strengere Feinstaubregeln in Kraft, sodass vor 1995 eingerichtet Öfen bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen.



Baukindergeld

Wer bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kauft oder eine Baugenehmigung erhält, kann das Baukindergeld beantragen: Hiermit unterstützt der Staat Familien mit bis zu 12.000 Euro pro Kind beim Kauf oder Bau der ersten einen vier Wände.