Änderungen am Infektionsschutzgesetz | Zur Webseitenansicht
 
   
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Corona
 © Romolo Tavani - stock.adobe.com 
   
 
Änderungen am Infektionsschutzgesetz
Von besonderer Relevanz sind vor allem die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie eine Pflicht zum Homeoffice für Bürotätigkeiten.
 

Der neue Maßnahmenkatalog im Infektionsschutzgesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten – voraussichtlich am 24. November 2021, einige weitere Regelungen zum 1. Januar 2022.


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