Angepasste Corona-Verordnung | Zur Webseitenansicht
 
   
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Angepasste Corona-Verordnung
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Angepasste Corona-Verordnung
Für das Handwerk ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.
 

Die auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 22. März 2021 angepasste Niedersächsische Corona-Verordnung ist am 29. März 2021 in Kraft getreten.


Neben einer Verlängerung des Shutdowns bis zum 18. April 2021 enthält sie keine wesentlichen Veränderungen für das Handwerk. Neu ist, dass Kundendaten nun auch digital per Kontaktnachverfolgungs-App erhoben werden können.


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