Neue Corona-Regeln: Was gilt für das Handwerk? | Zur Webseitenansicht
 
   
  Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade 
   
 
   
 
Corona-Virus
 © Romolo Tavani - stock.adobe.com 
   
 
Neue Corona-Regeln: Was gilt für das Handwerk?
Am 8. März ist die aktualisierte Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten.
 

Die Verordnung sieht eine grundsätzliche Verlängerung des Shutdowns bis zum 28. März 2021 vor, enthält gleichzeitig aber auch weitere Lockerungsschritte.


Auf unserer Seite erhalten Sie einen Überblick, was sich für das Handwerk geändert hat.


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 Newsletter 05/2021 
 
   
 
Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Corona und haben umfangreiche FAQs erstellt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist erlaubt, was nicht? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen - auch zur angepassten Corona-Verordnung.


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Handwerker setzt Mundschutz auf
© Schmitz / Handwerkskammer
 
Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die bundesweit geltende Arbeitsschutzverordnung soll bis zum 30. April 2021 verlängert werden, damit auch die Regelungen zum Homeoffice.


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Maniküre, Kosmetik, Nagelstudio, Nagelpflege, Kosmetiksalon, Mundschutz, Hygiene
© okskukuruza - stock.adobe.com
 
Was gilt für Kosmetik- und Nagelstudios?

Seit 8. März darf die Arbeit wieder unter Einhaltung verschiedener Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen erfolgen.


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Friseurbetrieb
© www.amh-online.de
 
Was gilt für Friseurbetriebe?

Auch gesichtsnahe Behandlungen, bei denen die Kunden nicht durchgehend eine Maske tragen können (z. B. Rasur), sind unter strengen Voraussetzungen wieder möglich.


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