| Corona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk? | Am Sonntag, 10.01.21, tritt die geänderte Fassung der Niedersächsischen Verordnung in Kraft. Lehrgänge und Prüfungen der Handwerkskammer finden weiter statt. | | Die auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 5. Januar 2021 aktualisierte Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung tritt am 10. Januar 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31. Januar 2021. Für das Handwerk haben sich durch die geänderte Verordnung keine Veränderungen ergeben. Die seit dem 13. Dezember 2020 geltenden Regelungen sind weiterhin in Kraft.
Auch in unserem Lehrgangsbetrieb ändert sich nichts: Die Lehrgänge in den Technologiezentren werden an allen Standorten wie geplant unter Beachtung der geltenden Corona-Hygiene- und Abstandsregelungen durchgeführt. Das Gleiche gilt für Prüfungen. mehr lesen
|
| | | | |
|
| Sie sind mit folgender E-Mail-Adresse für den Newsletter der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade eingetragen: unknown@unknown.invalid. Wollen Sie den Newsletter der Handwerkskammer nicht mehr erhalten? Newsletter abbestellen | |
| |
| | | |
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Burgplatz 2 + 2 a 38100 Braunschweig Telefon: 0531 1201-0 Fax: 0531 1201-333
|
|
| | |
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Detlef Bade, und den Hauptgeschäftsführer Dipl.-Kfm. Eckhard Sudmeyer vertreten.
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Newsletter erwähnt werden.
Bitte beachten Sie die Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO sowie unsere Datenschutzerklärung.
|
|
| | | | | | © Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade | |
| | | | |
|
|
|
|