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Justiz, Recht, Gesetz, Verordnung
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Corona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk?
Am Sonntag, 10.01.21, tritt die geänderte Fassung der Niedersächsischen Verordnung in Kraft. Lehrgänge und Prüfungen der Handwerkskammer finden weiter statt.
 

Die auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 5. Januar 2021 aktualisierte Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung tritt am 10. Januar 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31. Januar 2021. Für das Handwerk haben sich durch die geänderte Verordnung keine Veränderungen ergeben. Die seit dem 13. Dezember 2020 geltenden Regelungen sind weiterhin in Kraft.

Auch in unserem Lehrgangsbetrieb ändert sich nichts: Die Lehrgänge in den Technologiezentren werden an allen Standorten wie geplant unter Beachtung der geltenden Corona-Hygiene- und Abstandsregelungen durchgeführt. Das Gleiche gilt für Prüfungen.


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