Betrieblicher Infektionsschutz | Zur Webseitenansicht
 
   
  Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade 
   
 
   
 
Corona
 © Romolo Tavani - stock.adobe.com 
   
 
Betrieblicher Infektionsschutz
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist ausgelaufen.
 

Arbeitgebende müssen jedoch weiterhin ihre Gefährdungsbeurteilung an das Infektionsgeschehen anpassen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Das Bundesarbeitsministerium hat in Form von FAQs Empfehlungen für betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen veröffentlicht.


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 Newsletter 10/2022 
 
   
 
Arbeitgeber können Corona-Tests anordnen

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Auf der Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts können Corona-Tests einseitig angeordnet werden.


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Was gilt für körpernahe Dienstleistungen?

Die BGW hat ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurückgezogen. Damit entfallen auch die darin enthaltenden verpflichtenden Maßnahmen.


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Corona-Soforthilfen: Rückzahlungsfrist verlängert

Um die Liquidität der Unternehmen vor dem Hintegrund der aktuellen Gegebenheiten nicht zusätzlich zu belasten, wurde die Rückzahlungsfrist um acht Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert.


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