Am 15. Januar ist eine neue Verordnung in Kraft getreten. Die Warnstufe 3 gilt als sogenannte "Winterruhe" noch bis zum Ablauf des 2. Februar. Auch die Quarantäneregeln wurden überarbeitet.
Förderung für Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. mehr lesen
Für bestimmte systemkritische Bereiche gilt eine begrenzte Ausnahmebewilligung vom Verbot der Sonntagsarbeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit. mehr lesen
Für Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt ab dem 16. März 2021 grundsätzlich eine Nachweispflicht - dies hat auch Relevanz für dort tätige Handwerkerinnen und Handwerker. mehr lesen
Status ist nur noch drei statt sechs Monate gültig. mehr lesen
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