Corona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk? | Zur Webseitenansicht
 
   
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Corona
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Corona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk?
In vielen Bereichen gilt die 2Gplus-Regel. Für Booster-Geimpfte entfällt die Testpflicht. Für körpernahe Dienstleistungen gilt 3G.
 

Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde überarbeitet und ist zum 12.12.2021 in Kraft getreten.


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 Newsletter 23/2021 
 
   
 
Friseur, Friseurin, Frisör
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Was gilt für körpernahe Dienstleistungen?

Aufgrund eines Urteils des OVG Lüneburg gilt für körpernahe Dienstleistungen künftig die 3G-Regelung in allen Warnstufen. Ab Warnstufe 2 muss eine FFP2-Maske getragen werden. Dazu zählen u. a. Dienstleistungen von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren und Kosmetikstudios. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Dienstleistungen.


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Ausbildung in Corona-Zeiten
© Schmitz / Handwerkskammer
 
Coronavirus: ÜLU, Fort- und Weiterbildung, Prüfungen

Für Beherbergungen im Rahmen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt künftig die 3G-Regelung.


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Impfpass, WHO, Impfbescheinigung
© Schmitz / Handwerkskammer
 
Erleichterungen bei 2Gplus

Von einem zusätzlichen Testnachweis bei 2Gplus sind Menschen befreit, die einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung (Booster) vorweisen können oder von einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung genesen sind.


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Steuerprüfung, Steuern, Steuer, Stempel, Prüfung, Holzstempel, geprüft, Finanzprüfung, Finanzamt, Betriebsprüfung, steuerprüfung, steuern, steuer, stempel, prüfung, holzstempel, geprüft, finanzprüfung, finanzamt, betriebsprüfung
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Weitere Verlängerung der Steuererleichterungen

Frist für Anträge bis Ende Januar verlängert.


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Symbolbild Geldscheine und Münzen
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KfW-Schnellkredit 2020

Die Antragsfrist wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Außerdem wurden die Kreditobergrenzen erhöht.


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Symbolbild Geldscheine
© Handwerkskammer
 
Neustart Niedersachsen Investition

Der Durchführungszeitraum wurde verlängert. Die Antragsfrist ist aber abgelaufen.


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Kfz - Bildung und Weiterbildung Schlagwort(e): Berufsbildung, Bildung, Bildungszentrum, Meisterkurs, Seminare, TZH, Technologiezentren, Technologiezentrum, Weiterbildung, fortbildung, kfz, lüneburg, meister, seminar, unterricht, ÜLU, Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
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"Aktionsplan Ausbildung"

Niedersächsisches Landesprogramm zur Förderung der Ausbildung. Für das aktuelle Ausbildungsjahr stehen noch 7 Millionen Euro zur Verfügung.


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