Frist um drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert
Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld galt bislang nur für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Diese Frist wurde um drei weitere Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. mehr lesen
Visionen und umgesetzte Projekte können eingereicht werden. mehr lesen
Virtuelle Hauptversammlungen weiterhin möglich
Der Bundestag hat die zunächst bis zum Jahresende 2021 befristeten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. August 2022 verlängert. Damit wird den Unternehmen betroffener Rechtsformen (z. B. AG, GmbH, Genossenschaft) sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen "virtuelle" Versammlungen und Beschlussfassungen vornehmen zu können.
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