Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst | Zur Webseitenansicht
 
   
  Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade 
   
 
   
 
Schutzmaske auf Werkzeugbank
 © Schmitz / Handwerkskammer 
   
 
Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst
Die angepassten Regelungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
 

Grundlegende Regelungen wie die betriebliche Testangebotspflicht oder das Umsetzen betrieblicher Hygienepläne bleiben bestehen. Allerdings gibt es zahlreiche Lockerungen: so entfällt beispielsweise die 10-qm-Regel und die strikte Vorgabe von Homeoffice.


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 Newsletter 13/2021 
 
   
 
Corona
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Corona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk?

Weitere Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 10. Für das Handwerk ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.


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Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Vereinfachte Stundung auch für den Ist-Monat Juni 2021 möglich.


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Wird ein Arbeitnehmer krank, braucht er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Telefonische Krankschreibung erneut verlängert

Ausnahmeregelung für leichte Atemwegserkrankungen wurde bis Ende September verlängert.


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Die Teilnehmenden der Ausbilderhospitation in der spanischen Backstube.
© Handwerkskammer
 
Ausbilderhospitation Vigo

Ende September bieten wir eine Fachinformationsreise für Ausbilder*innen des Bäcker- und Konditoren-Handwerks nach Spanien an.


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Tag des Handwerks 2021
© www.handwerk.de
 
Fotoaktion zum Tag des Handwerks

Unter dem Motto "Wir tun, was bleibt – Dein Blick ins Handwerk" können Handwerkerinnen und Handwerker ihre Arbeit dokumentieren.


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Führungskräfte im Handwerk
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Gesundheitsmanagement im Betrieb

Digitale Workshopreihe für Führungskräfte im Handwerk.


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Vergünstigte HVV-BonusTickets für Azubis

Handwerksbetriebe mit Sitz in Harburg oder Cuxhaven können ihren Azubis ab August vergünstigte HVV-Azubi-Tickets anbieten.


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Lünale-Handwerkspreis 2021

Der Handwerkspreis würdigt in diesem Jahr innovative Ansätze zum Thema Kunden- und Mitarbeiterbindung. Bewerbungen sind bis zum 31. Juli möglich.


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