Ab dem 01.01.2025 sind grundsätzlich alle Unternehmen zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. Was das konkret für Sie bedeutet und wie Sie die rechtlichen Vorgaben sicherstellen können, erfahren Sie hier.
Hinweis: Unsere Beitrags- und Gebührenbescheide sind keine Rechnungen und fallen daher nicht unter die gesetzliche Änderung zur elektronischen Rechnungspflicht, die am 01.01.2025 in Kraft tritt. Sie erhalten die Bescheide daher weiterhin per Post.