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| Corona-Übergangsverordnung ausgelaufen | Schutzmaßnahmen sind weitestgehend entfallen | | Die bisherigen Schutzmaßnahmen sind am 2. April 2022 weitestgehend ausgelaufen. In den meisten Bereichen – z. B. im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, im Einzelhandel und in der Gastronomie – gelten lt. Niedersächsischer Corona-Verordnung keine Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen mehr. Das Land kann nur noch in wenigen Bereichen und im Rahmen der sog. Hotspot-Regelung (findet aktuell keine Anwendung) Schutzmaßnahmen verbindlich vorschreiben.
Gleichwohl appelliert das Land, weiterhin eigenverantwortlich auf Masken, Abstand und Hygienemaßnahmen zu setzen. Auch ist es Unternehmen möglich, im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen anzuwenden.
Hinweis: Die Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung gelten weiterhin (bis 25. Mai 2022). Darüber hinaus sind etwaige branchenspezifische Arbeitsschutzstandards und Vorgaben der Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen. So schreibt beispielsweise die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Geschäftsräumen für die Beschäftigten vor; bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen wird eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) ohne Ausatemventil vorgeschrieben. mehr lesen
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