Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade 
   
 
   
 
Corona
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Corona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk?
Das Warnstufenkonzept wurde verschärft, in vielen Bereichen gilt ab sofort die 2G-Regel.
 

Auf Basis der Bund-Länder-Beschlüsse vom 18. November 2021 wurde die Niedersächsische Corona-Verordnung überarbeitet und das Warnstufenkonzept verschärft. Nach § 3 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 24.11.2021) wird mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.


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 Newsletter 20/2021 
 
   
 
3G-Regelung
© Handwerkskammer
 
3G am Arbeitsplatz

Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist seit 24. November 2021 nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt.


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Friseur, Friseurin, Frisör
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Was gilt für Friseurbetriebe?

Hier finden Sie aktuelle Hinweise zu den körpernahen Dienstleistungen.


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Verlängerung der Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe IV kommt, Neustarthilfe für Selbstständige und Härtefallhilfen werden analog dazu um drei Monate verlängert.


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Kurzarbeit im Handwerk
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Regelungen zur Kurzarbeit verlängert

Die Möglichkeiten zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurden erneut verlängert.


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Schutzmaske auf Werkzeugbank
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Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Verordnung wurde mit ihren grundlegenden Arbeitsschutzregeln bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.


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