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Pflicht ab 2023Rentenversicherung: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Arbeitgeber und Steuerberater können bereits seit einigen Jahren die für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten aus dem Entgeltabrechnungs- und Buchhaltungssystem elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermitteln. Zum 1. Januar 2023 wird die sog. elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) grundsätzlich Pflicht, soweit es die Daten der Entgeltabrechnung betrifft; die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung bleibt weiterhin freiwillig.

Auf Antrag können sich Arbeitgeber jedoch von der Verpflichtung zur euBP bis zum 31. Dezember 2026 befreien lassen. Entsprechende Anträge sind formlos unter Angabe der Betriebsnummer an den für die Betriebsprüfung zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden.


Ersetzt die euBP die Prüfung vor Ort?

Laut Rentenversicherung ersetzt die euBP grundsätzlich nicht die Prüfung vor Ort. Sofern der Arbeitgeber an der euBP teilnimmt und diese mit den gelieferten Daten abgeschlossen werden kann, entfällt allerdings eine weitere Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort.

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