Steuerprüfung, Steuern, Steuer, Stempel, Prüfung, Holzstempel, geprüft, Finanzprüfung, Finanzamt, Betriebsprüfung, steuerprüfung, steuern, steuer, stempel, prüfung, holzstempel, geprüft, finanzprüfung, finanzamt, betriebsprüfung
bilderbox - Fotolia.com

Steuererleichterungen

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen gehen eine Reihe von Steuererleichterungen einher. Dazu zählen:

  • Der reduzierte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Er gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung, Getränke sind weiterhin ausgenommen.
  • Die Umsatzsteuer auf Gas- und Fernwärme wird im Zeitraum 1. Oktober 2022 – 31. März 2024 auf 7 Prozent abgesenkt. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.  Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist die befristete Senkung ohne Entlastungswirkung, da die Umsatzsteuer im Ergebnis ein durchlaufender Posten ist. 
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zahlen (sog. Inflationsausgleichsprämie). Die Zahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.