Hand mit Stift füllt Formular aus.
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Mit dem Wegfall vieler gesetzlicher Pflichten in den letzten Wochen müssen die erhobenen Daten grundsätzlich gelöscht werdenCorona-Daten löschen

Unternehmen mussten im Rahmen der Corona-Pandemie zahlreiche Daten verarbeiten. Neben den 3G-Nachweisen mussten bestimmte Betriebe wie Friseur- und Kosmetikstudios sowie Gastronomiebetriebe zeitweise auch Kundendaten dokumentieren. Mit dem Wegfall vieler gesetzlicher Pflichten in den letzten Wochen sind diese Datenverarbeitungen nicht mehr notwendig. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, fordert deshalb Unternehmen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Sind diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen, müssen die Daten dringend gelöscht werden.

„Alle Datenverarbeitungen – wie zum Beispiel die Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz mit 3G-Kontrolle – waren zweckgebunden“, sagt Barbara Thiel. „Die in diesem Rahmen verarbeiteten Daten hätten bereits mit dem Ende der gesetzlichen Pflichten sofort gelöscht werden müssen. Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen.“ Zugleich kündigte die Landesdatenschutzbeauftragte unangekündigte Kontrollen an.

Ausnahmen im Gesundheitsbereich

Aufgrund der speziellen Regelungen im Gesundheitsbereich sind dort nach wie vor bestimmte Datenverarbeitungen erforderlich und damit rechtskonform. Das betrifft zum Beispiel die einrichtungsbezogene Impfpflicht in § 20a Infektionsschutzgesetz (neu). Zu dieser hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder einen aktuellen  Beschluss (PDF) veröffentlicht, in dem sie sich unter anderem zum datenschutzkonformen Umgang mit den Impfnachweisen äußert.