Der überarbeitete Bußgeldkatalog tritt am 11. Dezember in Kraft.Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung
Am 11. Dezember tritt der vom Sozialministerium überarbeitete Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Personen, die gegen die Regeln der Verordnung verstoßen, müssen demnach mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Grundsätzlich können Verstöße von den zuständigen Behörden auch schon vor dem Inkrafttreten des Bußgeldkataloges mit Geldbußen in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Bußgelder im Überblick gibt es bei der niedersächsischen Landesregierung.