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Unterstützungsangebot für Unternehmen und Soloselbstständige, die durch die Corona-Pandemie eine besondere Härte erleiden, aber für die bisherigen Corona-Hilfen nicht antragsberechtigt sind.Härtefallhilfen Niedersachsen

Hinweis

Seit dem 13. Oktober 2021 können Hilfen für den Zeitraum November-Dezember 2021 beantragt werden.



Mit den Härtefallhilfen werden Unternehmen unterstützt, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, bei denen aufgrund besonderer Umstände (z. B. Neugründung) aber die bestehenden Corona-Hilfen nicht greifen. Anträge können online unter www.haertefallhilfen.de von einem sog. prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, Rechtsanwält*in) gestellt werden.

Die Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden und für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) nicht antragsberechtigt sind bzw. waren. Über die Härtefallhilfen können zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können auch höhere Beträge gewährt werden.