Installation einer Photovoltaik-Anlage
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Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2022 auf allen größeren Dächern von neuen Gewerbebauten Photovoltaikanlagen installiert werden sollen.Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Künftig sollen auf allen größeren Dächern von neuen Gewerbebauten Photovoltaikanlagen installiert werden. Dafür soll die Landesbauordnung geändert werden. Dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung hat die Landesregierung am 23. März zugestimmt. Sie hat den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit der Gesetzesänderung soll nun bei der Errichtung von Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden und mindestens eine Dachfläche von 75 m2 aufweisen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Pflicht werden. Mindestens 50 Prozent der Dachflächen wären dann bei der Errichtung des Gebäudes mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Die Standsicherheit des Gebäudes wäre bei der Planung so zu bemessen, dass auf allen Dachflächen PV-Anlagen errichtet werden können. Die Pflicht entfiele nur in besonderen Ausnahmefällen.

Auch für Wohngebäude gibt es Änderungen

Für Wohngebäude soll zudem künftig eine Vorsorgepflicht gelten: Wohngebäude müssten dann so geplant werden, dass – sofern nicht gleich eine PV-Anlage errichtet wird – diese später nachgerüstet werden kann.

Mit den geplanten Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sollen auch weitere Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren umgesetzt werden. Gemeinsam mit den bereits von der Landesregierung beschlossenen Änderungen zur Digitalisierung bei Baugenehmigungen werden beide Entwürfe nach den Verbandsbeteiligungen zusammengeführt und voraussichtlich im Juni in den Landtag eingebracht.

Wenn möglich sollen die Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Eine Übergangsregelung soll Bauherrinnen und Bauherren ermöglichen, sich auf die neuen Pflichten zum PV-Ausbau einzustellen. Zahlreiche Verbände haben nun mehrere Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.

Lesen Sie hier die gesamte  Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei.