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Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden bis Ende Juni 2022 fortgesetztCorona-Hilfen werden verlängert

Die Corona-Wirtschaftshilfen werden – analog zum Kurzarbeitergeld – als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert. Dabei sollen die bewährten Programmbedingungen beibehalten werden:

Überbrückungshilfe IV

Über die Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die einen coronabedingten Umsatz von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen haben, eine anteilige Erstattung der Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.

Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Zu den förderfähigen Fixkosten zählen unter anderem Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung und Versicherungen.

Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal

Die Neustarthilfe wird als „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ bis Ende Juni 2022 fortgesetzt. Sie richtet sich an Betroffene, die coronabedingte Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.  Pro Monat werden bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen – insgesamt also bis zu 4.500 Euro für den verlängerten Förderzeitraum – gezahlt. Die Förderung wird als Vorschuss gezahlt und muss je nach Umsatzentwicklung im Förderzeitraum anteilig zurückgezahlt werden. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.



Mehr Infos

Die FAQs sollen zeitnah überarbeitet werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.