Klima, Klimaschutz, Grün, Umwelt, Nachhaltigkeit, Ressourcen
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Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24. Januar 2022 eingegangen sind, sollen genehmigt werdenKfW-Förderstopp

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich laut einer Pressemitteilung auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese rund 24.000 eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.