Corona
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Niedersachsen kündigt Verlängerung der Winterruhe anBund und Länder halten am bisherigen Kurs fest

Bund und Länder haben am 24. Januar 2022 erneut über die Corona-Lage beraten und sind dabei der Empfehlung des Expertenrats gefolgt, die bestehenden Maßnahmen wie Kontaktreduzierungen oder Zugangsregelungen beizubehalten. Darüber hinaus wurden folgende Beschlüsse getroffen:

Priorisierung von PCR-Tests und Kontaktnachverfolgung

PCR-Tests sollen künftig auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
Auch für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll es künftig eine Priorisierung geben. Die genauen Regelungen sind noch zu erarbeiten.

Anpassung der Quarantäne- bzw. Isolierungsregeln für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen

Wegen der knappen PCR-Tests und wegen neuer Erkenntnisse zu Omikron-Infektionsverläufen sollen die Quarantäne- bzw. Isolierungsregeln für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe geändert werden.

Regelungen zum Geimpften- oder Genesenenstatus

Neue Regelungen zum Geimpften- oder Genesenenstatus sollen künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden. 

Öffnungsperspektiven

Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

Digitalisierung des Gesundheitssystems

Die Digitalisierung im Gesundheitssystem soll vorangetrieben werden.



Am 16. Februar wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die dann aktuelle Corona-Situation zu beraten.

Winterruhe in Niedersachsen wird erneut verlängert

Im Anschluss an den Bund-Länder-Gipfel hat die Niedersächsische Staatskanzei in einerPressemitteilung angekündigt, die seit Mitte Dezember 2021 bestehende Winterruhe erneut zu verlängern. Somit werden – nach entsprechender Anpassung der Corona-Verordnung – die aktuell geltenden Regelungen der Warnstufe 3 auch in den nächsten Wochen weiterhin gelten.