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Verlängert bis Ende JuniNeustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe 2022 Januar bis März unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeitraume Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 ausgezahlt.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert). Anträge können selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte gestellt werden.